Wenn Sie einen Bußgeldbescheid, ein Strafgeld, eine Vorladung vom Staatsanwalt oder vom Strafgericht erhalten haben, übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung. In Fällen von Ordnungswidrigkeiten z.B. Geschwindigkeitsverstößen führen stark automatisierte Kontrollsysteme seitens der niederländischen Strafverfolgungsbehörden regelmäßig zu Fehlern, die wir für Sie richtigstellen oder zu Ihren Gunsten einsetzen.

Wir weisen darauf hin, dass wir uns bei Strafverfahren hauptsächlich Fällen widmen, die mit unseren sonstigen Fachgebieten zusammenhängen. So übernehmen wir die strafrechtliche Verteidigung hinsichtlich Verkehrs-, Wirtschafts- und Umweltdelikten; keine Kapitalverbrechen. Im Zweifel rufen Sie uns gerne an.

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden übernehmen wir die strafrechtliche Verteidigung des beschuldigten Verursachers. Auch Rahmen des Opferbeistands und der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren (Adhäsionsverfahren) sind wir regelmäßig in Strafverfahren involviert.