Im Haftungs- und Versicherungsrecht befassen wir uns mit der Geltendmachung von Ansprüchen des Mandanten gegenüber seiner eigenen oder der gegnerischen Versicherungsgesellschaft. Eine umfassende Prüfung des Versicherungsvertragswerks u.a. der Police ist dabei unerlässlich. Sofern eine Schadensversicherung in Anspruch genommen werden soll, werden wir die Haftungslage in den Niederlanden eingehend für Sie prüfen.
Neben der rechtlichen Beurteilung der Voraussetzungen zur zivilen Anspruchsgrundlage ist es für die Geltendmachung ebenfalls wichtig zu erörtern, ob und ggf. welche Ansprüche von einer Versicherung gedeckt werden; ob als Privatperson, Unternehmen, Arbeitgeber oder Kraftfahrer, Berufsträger oder Hersteller, Frachtführer oder in sonstiger Eigenschaft. Ein Hauptanliegen ist es dabei, anhand des konkreten Falles Deckungseinschränkungen zu prüfen und wo möglich zu widerlegen.