Personenschaden- und Verkehrsrecht

Bei Verletzungen, die durch Nachlässigkeit oder aktives Zutun anderer verursacht werden, ob Personenschäden bei Unfällen oder ärztlichen Fehlbehandlungen, setzen wir uns entschlossen dafür ein, dass Ihre Ansprüche vollumfänglich geltend gemacht werden. Wir bemühen uns in erster Instanz um eine außergerichtliche Einigung, zögern jedoch auch nicht, den Gerichtsweg einzuschlagen.

Die Bearbeitung von Personenschäden erfordert eine intensive Vertrauensbasis, starkes Durchsetzungsvermögen und spezifische Kenntnisse des Interessenvertreters. Damit wir möglichst zügig mit der Fallbearbeitung vorankommen, arbeiten wir seit Jahren mit einem Netzwerk von Fachärzten zusammen, die bei der Erkennung von Behandlungsmöglichkeiten oder Klärung der bleibenden Einschränkungen Unterstützung bieten. Dies ermöglicht es relativ frühzeitig, den inhaltlichen Austausch mit der Gegenseite, insbesondere Versicherer und deren Sachverständigen, aufzunehmen und außergerichtliche Lösungen, sei es über Vorschüsse, sei es als Gesamtregelung, zu erwirken.

Bei Verkehrsunfallschäden sind wir vertraut mit den Mechanismen der europäischen Schadenabwicklung. Wir beabsichtigen, den regulären Verlauf über Schadenregulierer im Ausland zu vermeiden und den Schaden unmittelbar bei der niederländischen Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners geltend zu machen. Damit beschleunigen wir für Sie die Abwicklung.