Im Vertragsrecht, beim Vertragsentwurf und/oder -prüfung wissen wir die Unterschiede in Sprache und Mentalität zu berücksichtigen und gesetzeskonform umzusetzen. Wir prüfen oder erstellen z.B. Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Verträge unter Berücksichtigung der internationalen Besonderheiten.
Im Vertragsrecht ist generell darauf zu achten, dass die bestehende oder anvisierte (internationale) Beziehung zwischen den Vertragsparteien und die Umsetzung der wechselseitigen Anliegen ausreichend erörtert werden, damit Papier und Faktenlage tatsächlich zusammenpassen. Auch die (internationalen) Gegebenheiten sollten somit auf den Prüfstand gebracht werden. Es sollte vermieden werden, dass „Annahmen“ der Vertragsparteien dazu führen, dass vertragliche Vereinbarungen nicht wirksam sind oder sich nicht durchsetzen lassen. Wir betrachten unsere anwaltliche Leistung bei der Vertragsgestaltung als Handwerk, bei dem ein optimaler Austausch mit dem Mandanten unabdingbar ist.
Aufgrund unserer Ausrichtung setzen wir uns täglich mit dem internationalen Privatrecht (IPR) auseinander. Dieser Fachbereich umfasst Regelungen zur gerichtlichen Zuständigkeit und dem anwendbaren (nationalen) Recht. Eine Sonderprüfung, die bei uns allerdings zum Standard gehört.
Das IPR ist nicht nur bei vertragsrechtlichen, sondern auch bei gesetzlichen Schuldverhältnissen zu berücksichtigen. Im Falle einer unerlaubten Handlung, z.B. ein Verkehrsunfall oder Sachbeschädigung, kann die Rechtsanwendung für die Haftungs- und Schadenfeststellung sehr wichtig sein. Wir werden in Angelegenheiten des IPR nicht nur von den gängigen (Prozess)Parteien sondern gelegentlich auch seitens der Gerichtsbarkeit hinzugezogen und sind regelmäßig bei internationalen Anhörungsverfahren auf Ersuchen deutschsprachiger Gerichten involviert.